Menschenrechte sind eine allgemeine, für die gesamte Spezies geltende Vereinbarung von Grundwerten, die ausdrücklich unabhängig von gesellschaftlichen Sitten oder religiösen Riten und Traditionen sein sollen. Der erste Teil des Grundgesetzes (GG) ist die in meiner Region rechtsverbindliche Form genau dieser Rechte und erfüllt so die Funktion einer Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Der nationale Konsens auf dem das friedliche Zusammenleben aller Bürger dieses Staates beruht wird also primär nicht von einer bestimmten Religion oder Kultur sondern von den Werten der Aufklärung geleitet. Der Schutz und die Förderung einzelner Religionen und Sitten sind diesen Werten in jeder Hinsicht nachgeordnet. Die Proklamation einer offenbar konsistenten aber ansonsten nicht näher definierten „Leitkultur“ erscheint mir in diesem Licht nicht nur Verfassungsfeindlich, ich betrachte sie als agitativen Angriff auf die gesellschaftlichen Grundwerte.
Siehe auch: Deutschland, ein Wegweiser